Inklusion philidor - Fotolia.com

Bild: philidor/fotolia.com

Inklusive Konfirmandenarbeit

Förderung inklusiver Konfirmandenarbeit durch die Landeskirche

Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers setzt sich ausdrücklich für eine inklusive Konfirmandenarbeit ein, die es allen Kindern und Jugendlichen – mit offensichtlichen und mit weniger offensichtlichen Beeinträchtigungen –  ermöglicht, sich gemeinsam mit Gleichaltrigen auf die Konfirmation vorzubereiten und sie gemeinsam zu feiern.

Die Konfirmandenarbeit ist ein gemeinsames Angebot für Kinder und Jugendliche aus allen Schulformen. Ganz bewusst wird die schulische Aufgliederung nach Leistungsvermögen in der Kirchengemeinde durchbrochen. Im Vordergrund steht vielmehr das, was Menschen vor Gott und in der Gemeinde verbindet.

Es ist normal, verschieden zu sein! Deshalb nehmen wir die unterschiedlichen Begabungen der Einzelnen in den Blick und gestalten die Konfirmandenzeit gemeinsam. Pädagogisch gesehen ist es für die Konfirmandenarbeitim Sinne einer umfassenden Bildung ohnehin unverzichtbar, auf die je eigenen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu achten. Wie groß die Bandbreite an Fähigkeiten auch sein mag, allen tut eine Vielfalt ganzheitlicher Methoden gut - für eine Konfirmandenarbeit mit Kopf, Herz und Hand.

Die Landeskirche will Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen ermöglichen, sich mit Gleichaltrigen auf die Konfirmation vorzubereiten und zu feiern. Sie hat deshalb zur Unterstützung und Förderung von inklusiver Konfirmandenarbeit zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die sogenannten Kostenträger (Pflegeversicherung sowie Sozialämter der Kommunen oder Landkreise) eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf auch an kirchlich-kulturellen Veranstaltungen wie der Konfirmandenarbeit tragen und finanzieren.

Für besondere Einzelfallhilfen, zum Beispiel für eine zusätzliche Pflege- oder Betreuungskraft bei einer Konfirmandenfreizeit, für zusätzliche Betreuung während eines Kurses oder für besondere Arbeitsmaterialien können beim Landeskirchenamt Mittel beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kirchengemeinde aus eigenen Diakonie-Mitteln ebenfalls einen Zuschuss zu diesem Projekt bewilligt. Die Informationen über Fördermöglichkeiten sowie das Antragsformular finden Sie unten in diesem Kasten.

Im Blick auf die Förderung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stellt sich in der Konfirmandenarbeit manchmal das Problem der benötigten personellen, sächlichen und räumlichen  Ausstattung der Kirchengemeinden und Einrichtungen. Mittel werden vorwiegend für zusätzliches Personal zur Begleitung bei besonderen Aktionen und/oder Freizeiten benötigt. Manche Gemeinden haben zudem einen erhöhten Sachmittelbedarf, um differenziertes Lernen in einer integrativen Gruppe angemessen zu ermöglichen (besondere Lehr- und Lernmittel, Musikinstrumente, technische Ausrüstung).

Die Erziehungsberechtigten sollen von der Kirchengemeinde darauf hingewiesen werden, dass bei den zuständigen Kostenträgern (Krankenkassen, Sozialämter der Kommunen oder Landkreise, Familienentlastende Dienste) ein Antrag auf Einzelfallhilfe für die geplante Maßnahme gestellt werden kann.

Kontakt

Oberkirchenrätin Isabell Schulz-Grave